die Stallpflicht endet (Verordnet für Betriebe über 350 Stück Geflügel in Gebieten erhöhten Risikos).
Weiterhin aufrecht sind die Vorgaben zur getrennten Haltung von Wassergeflügel und Hühnervögeln und die Einhaltung der Vorgaben bezüglich Unterbinden des Kontakts zu
Wildvögeln in Gebieten mit erhöhtem Risiko. Diese Gebiete haben sich gegenüber der Novelle vom Jänner nicht geändert und betreffen im Bezirk Perg unverändert die an die Donau angrenzenden Gemeinden.
Zu den Risikogebieten in unserem Bezirk zählen laut diesem Erlass die Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Langenstein, Luftenberg/., Mauthausen, Mitterkirchen/M., Naarn/M., St. Nikola/D., Saxen und Waldhausen/Strg.
Infos hier!
Karte!